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Trinkwasserverordnung TrinkwV

Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde mehrfach geändert, zuletzt im Dezember 2012.

Der Text wird vom Bundesministerium für Justiz bereitgestellt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf

Was bedeutet die Verordnung für den praktischen Gebrauch?

Sie müssen prüfen, ob Sie eine zentrale Warmwasserbereitung im Gebäude besitzen, die folgende Punkte erfüllt:

Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Weiterhin muss das Gebäude über mehr als zwei Wohnungen verfügen, von denen mindestens eine Einheit vermietet ist.

Sollten diese drei Punkte zutreffen, dann unterliegt das Gebäude oder genauer die Warmwasserversorgung der Trinkwasserverordnung.

Sie müssen dann Probeentnahmestellen einbauen lassen, regelmäßige Untersuchungen beauftragen, Ihre Mieter informieren und die Unterlagen 10 Jahre archivieren.

Für Details beraten wir Sie gerne.