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Heizkostenverordnung (HKVO) / Wärmemengenerfassung

Die Verordnung stammt aus dem Jahre 2009.

Der Text wird vom Bundesministerium für Justiz bereitgestellt:

http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/HeizkostenV

 

Was bedeutet die Verordnung für den praktischen Gebrauch?

Hier von besonderem Interesse:
Änderung der Erfassung von Kosten für Warmwasser mittels Wärmemengenzähler:

Ab dem 1.1.2014 sind in allen Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung Zähler erforderlich, welche die Wärmemenge erfassen.

Hintergrund bilden die immer besseren Dämmungen der Gebäude, eine pauschale Aufteilung der Verbrauchskosten einer Heizung auf Wärme und Warmwasser erscheint nicht mehr zeitgemäß.
Das bedeutet, dass genau erfasst werden muss, welcher Anteil der Energiekosten für die Warmwasserversorgung aufgewendet und dann über die Warmwasseruhren in den einzelnen Wohnungen auf die Nutzer verteilt wird.

Sie müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen – dazu gibt es nur wenige Ausnahmen - die Erfassungseinrichtungen einbauen und regelmäßig ablesen lassen sowie die Unterlagen archivieren.